Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP): Jetzt schnell handeln und Zuschüsse sichern.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) startet ein Programm zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen. Dieses sogenannte Energiedämpfungsprogramm (EKDP) gewährt den Unternehmen eine Beihilfe in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses. Ein Zuschuss, der für einzelne Unternehmen überlebensnotwendig sein kann, kommt neben dem massiven Preisanstieg für Strom und Gas ab 1. Oktober zum einen noch die Gasbeschaffungsumlage – sie wird laut Trading Hub Europe GmbH (THE) 2,419 ct/kWh betragen – und zum anderen die  Gasspeicherumlage auf die Unternehmen zu. 


Das Wichtigste zum EKDP auf einen Blick:

  • Das EKDP hat ein Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro und sieht bis zu 50 Mio. Euro pro Unternehmen als Maximalbetrag für einen Zuschuss vor. Allerdings unter der Voraussetzung, dass sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.
  • Betrachtet werden die Zeiträume Februar bis September 2022.
  • Die Bezuschussung ist in drei Stufen unterteilt (2 Mio., 25 Mio. und 50 Mio. Euro) und abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg:
    • Bis zu 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten am Produktionswert nachweisen.
    • Bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Die Förderung darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.
    • Bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.
  • Als weitere Zuschussvoraussetzung sieht das EKDP eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vor.

Nähere Erläuterungen zu den Voraussetzungen des EKDP stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html

Hier finden Sie auch Checklisten, Mustervorlagen, Erklärungen, die Rechtsgrundlagen sowie Publikationen zum Thema.


Frist für die Antragsstellung: 31. August 2022.

Die Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch eingereicht werden (ausschließlich über das BAFA und das ELAN-K2 Online-Portal). Wichtig ist dabei zu wissen, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt. Nur fristgerechte und vollständige Anträge werden bearbeitet. Ein Fristversäumnis führt zum Verfall des Anspruchs.