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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) startet ein Programm zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen. Dieses sogenannte Energiedämpfungsprogramm (EKDP) gewährt den Unternehmen eine Beihilfe in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses. Ein Zuschuss, der für einzelne Unternehmen überlebensnotwendig sein kann, kommt neben dem massiven Preisanstieg für Strom und Gas ab 1. Oktober zum einen noch die Gasbeschaffungsumlage – sie wird laut Trading Hub Europe GmbH (THE) 2,419 ct/kWh betragen – und zum anderen die Gasspeicherumlage auf die Unternehmen zu.
Nähere Erläuterungen zu den Voraussetzungen des EKDP stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html
Hier finden Sie auch Checklisten, Mustervorlagen, Erklärungen, die Rechtsgrundlagen sowie Publikationen zum Thema.
Die Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch eingereicht werden (ausschließlich über das BAFA und das ELAN-K2 Online-Portal). Wichtig ist dabei zu wissen, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt. Nur fristgerechte und vollständige Anträge werden bearbeitet. Ein Fristversäumnis führt zum Verfall des Anspruchs.